Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für IT-Dienstleistungen
Stand: 24. September 2026
Taha Ibrahim Al-Jaber
Waldemarstraße 97A, 10997 Berlin
E-Mail: kontakt@taha-ibrahim-aljaber.de
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über IT-Dienstleistungen zwischen Taha Ibrahim Al-Jaber (nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „AN“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber“ oder „AG“).
1.2 IT-Dienstleistungen im Sinne dieser AGB umfassen insbesondere:
- Softwareentwicklung (Web-Apps, Mobile Apps, Desktop-Anwendungen)
- Webdesign und Webentwicklung
- UX/UI-Design und Prototyping
- Projektmanagement für digitale Projekte
- IT-Beratung und Konzeption
- Wartung und Support
1.3 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.4 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Vertragsschluss und Leistungsbeschreibung
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2.2 Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
2.3 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Leistungsbeschreibung, dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
2.4 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Auftragnehmer die Erbringung von Dienstleistungen (Dienstvertrag), nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs (Werkvertrag).
2.5 Bei Werkverträgen (z. B. Entwicklung einer konkreten App oder Website nach festem Pflichtenheft) schuldet der Auftragnehmer die Herstellung des vertraglich vereinbarten Werks in der vereinbarten Beschaffenheit.
2A. Besondere Regelungen für Design-Leistungen (Logo, UI/UX, Webdesign)
2A.1 Briefing und Anforderungsdefinition
Vor Beginn der Design-Arbeiten findet ein Briefing statt, in dem der Auftraggeber seine Anforderungen, Wünsche und Vorstellungen schriftlich definiert. Das Briefing wird dokumentiert und bildet die Grundlage für die Leistungserbringung.
2A.2 Nachträgliche Änderungen der Anforderungen
Änderungen oder Ergänzungen der im Briefing festgelegten Anforderungen stellen eine Vertragsänderung dar und können zu Mehraufwand führen, der gesondert vergütet wird.
2A.3 Subjektive Bewertung
Design-Leistungen unterliegen naturgemäß der subjektiven ästhetischen Bewertung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Briefing definierten Anforderungen nach bestem Wissen und Gewissen umzusetzen. Eine Ablehnung aus rein subjektiven Geschmacksgründen („gefällt mir nicht“) berechtigt nicht zur Verweigerung der Zahlung, sofern die objektiven Anforderungen erfüllt wurden.
2A.4 Nutzung von Entwürfen bei Nichtabnahme
Lehnt der Auftraggeber einen vertragsgemäß erstellten Entwurf aus subjektiven Gründen ab, bleibt die Zahlungspflicht für die erbrachte Leistung bestehen. Die Nutzungsrechte gehen in diesem Fall nicht auf den Auftraggeber über.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei der Leistungserbringung zu unterstützen und alle erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
3.2 Erforderliche Mitwirkungshandlungen umfassen insbesondere:
- Bereitstellung von Inhalten, Texten, Bildern, Logos und sonstigen Materialien
- Gewährung von Zugangsberechtigungen (Server, CMS, Hosting, Domains etc.)
- Rechtzeitiges Feedback und Freigaben
- Benennung eines festen Ansprechpartners
3.3 Verzögerungen, die durch nicht rechtzeitige oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Fristen verschieben sich entsprechend. Mehraufwand kann gesondert in Rechnung gestellt werden.
4. Termine und Fristen
4.1 Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
4.2 Termine und Fristen verschieben sich angemessen bei:
- Höherer Gewalt
- Verzögerungen durch den Auftraggeber (fehlende Mitwirkung, verspätete Freigaben)
- Nachträglichen Änderungswünschen des Auftraggebers
- Unvorhersehbaren technischen Schwierigkeiten
4.3 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über absehbare Verzögerungen unverzüglich informieren.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Vergütung richtet sich nach der individuellen Vereinbarung. Sofern keine Festpreisvereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand (Zeit und Material) zu den aktuell gültigen Stundensätzen des Auftragnehmers.
5.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
5.3 Zahlungsbedingungen
5.3.1 Bei allen Aufträgen ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung fällig. Die Anzahlung ist Voraussetzung für den Beginn der Arbeiten.
5.3.2 Die restlichen 50 % sind bei Abnahme bzw. Fertigstellung des Projekts zur Zahlung fällig.
5.3.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.3.4 Anzahlungen sind nicht erstattbar, auch bei vorzeitigem Projektabbruch durch den Auftraggeber.
5.4 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
5.5 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die weitere Leistungserbringung einzustellen, bis die offenen Forderungen beglichen sind.
6. Änderungswünsche, Korrekturschleifen und Zusatzleistungen
6.1 Änderungswünsche des Auftraggebers nach Auftragsbestätigung werden gesondert berechnet und können die ursprünglich vereinbarten Fristen verlängern.
6.2 Im Rahmen von Festpreisprojekten sind folgende Korrekturschleifen inklusive:
- Logo-Design: Bis zu 3 Entwürfe, je 2 Korrekturschleifen pro Entwurf
- UI/UX-Design: 2 Korrekturschleifen pro definierter Projektphase
- Webdesign: 2 Korrekturschleifen pro Seitentyp/Template
- App-Design: 2 Korrekturschleifen pro Screen-Kategorie
6.3 Weitere Änderungswünsche werden nach Aufwand zu den gültigen Stundensätzen des Auftragnehmers berechnet.
6.4 Korrekturschleifen umfassen Anpassungen im Rahmen des ursprünglich vereinbarten Konzepts. Grundlegende konzeptionelle Änderungen oder die Forderung nach komplett neuen Entwürfen gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert vergütet.
6.5 Der Auftraggeber hat Änderungswünsche innerhalb von 5 Werktagen nach Präsentation eines Entwurfs schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Rückmeldung, gilt der Entwurf als genehmigt.
7. Abnahme und Zahlungspflicht bei Design-Projekten
7.1 Bei Werkverträgen (z. B. Logo-Design, UI/UX-Design, Webdesign) ist der Auftraggeber verpflichtet, das fertiggestellte Werk innerhalb von 7 Werktagen nach Fertigstellungsmitteilung zu prüfen und abzunehmen oder begründete Mängel schriftlich mitzuteilen.
7.2 Die Abnahme gilt als erklärt (fiktive Abnahme), wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Aufforderung zur Abnahme schriftlich begründete Mängel mitteilt.
7.3 Unwesentliche Mängel oder rein subjektive Geschmacksurteile („gefällt mir nicht“, „nicht mein Stil“) berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, sofern die vereinbarten Anforderungen erfüllt wurden.
7.4 Die Zahlungspflicht besteht unabhängig davon, ob das Design vom Auftraggeber letztendlich verwendet wird. Maßgeblich ist die vertragsgemäße Erfüllung der im Briefing vereinbarten Anforderungen.
7.5 Ein Mangel liegt nur vor, wenn das gelieferte Werk objektiv von den schriftlich vereinbarten Spezifikationen abweicht, nicht jedoch bei subjektiven ästhetischen Präferenzen.
7.6 Bei vorzeitigem Projektabbruch durch den Auftraggeber aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, sind alle bis dahin erbrachten Leistungen vollständig zu vergüten. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer berechtigt, 50 % der noch nicht erbrachten Leistungen als Ausfallhonorar zu berechnen.
8. Urheberrechte und Nutzungsrechte
8.1 Alle Rechte an den vom Auftragnehmer erstellten Werken (Software, Designs, Code, Konzepte, Grafiken etc.) verbleiben zunächst beim Auftragnehmer.
8.2 Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber an den für ihn erstellten Werken ein nicht-ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck.
8.3 Die Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte oder des vollständigen Urheberrechts bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und ist gesondert zu vergüten.
8.4 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die vom Auftragnehmer erstellten Werke ohne dessen Zustimmung zu verändern, weiterzuverkaufen oder Dritten zur Nutzung zu überlassen, soweit dies nicht im Rahmen des vereinbarten Verwendungszwecks liegt.
8.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf den erstellten Werken (z. B. Websites, Apps) einen Hinweis auf seine Urheberschaft anzubringen (z. B. „Design & Entwicklung: Taha Ibrahim Al-Jaber“).
8.6 Der Auftragnehmer darf Arbeitsproben und Screenshots der für den Auftraggeber erstellten Werke in seinem Portfolio und zu Referenzzwecken verwenden, sofern keine entgegenstehende Vereinbarung getroffen wurde.
9. Gewährleistung und Haftung
9.1 Bei Dienstverträgen haftet der Auftragnehmer nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten.
9.2 Bei Werkverträgen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.
9.3 Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen. Der Auftragnehmer hat zunächst das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung). Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
9.4 Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die auf unsachgemäße Bedienung, eigenmächtige Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, normale Abnutzung oder höhere Gewalt zurückzuführen sind.
9.5 Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.6 Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist bei Sachschäden auf maximal die Höhe der vereinbarten Vergütung begrenzt.
9.7 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
10. Vertraulichkeit und Datenschutz
10.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Vertragserfüllung zu verwenden.
10.2 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Soweit erforderlich, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen.
11. Wartung und Support
11.1 Wartungs- und Supportleistungen sind nicht Bestandteil des Grundauftrags und werden gesondert vereinbart und vergütet, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
11.2 Für Fehlerbehebungen und Anpassungen nach Projektabschluss gelten die aktuellen Stundensätze des Auftragnehmers.
12. Kündigung
12.1 Dienstverträge können von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
12.2 Werkverträge können nur aus wichtigem Grund vorzeitig gekündigt werden.
12.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen
- Schwerwiegender Verstoß gegen vertragliche Pflichten
- Insolvenz oder Einstellung der Geschäftstätigkeit einer Vertragspartei
12.4 Bei vorzeitiger Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund sind bereits erbrachte Leistungen vollständig zu vergüten. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer berechtigt, 50 % der noch nicht erbrachten Leistungen als Ausfallhonorar (Kill-Fee) zu berechnen.
13. Eigentumsvorbehalt
13.1 Alle gelieferten Werke, Dateien und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
14. Abtretungs- und Verrechnungsverbot
14.1 Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Partei.
14.2 Der Auftraggeber kann gegen Forderungen des Auftragnehmers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
15. Salvatorische Klausel
15.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.